Ein "schneckliges" Drama

Der Boden hat sich in den letzten 50 Jahren dramatisch verändert. Nützliche Kleinstschnecken sterben aus, die Nacktschnecke erobert das Terrain. Was ist passiert? Was sind die Folgen?

 

Noch vor wenigen Jahrzehnten lebten auf einem Quadratmeter bis zu10'000 Schnecken, die meisten davon winzig klein und mit einem Häuschen. Diese nur ein paar Millimeter grossen Tiere verwerteten totes Material im Boden und schufen Humus. Sie waren so etwas wie Mini-Düngerfabriken.

Doch als die Menschen in den 50er Jahren in grossem Stil mit Düngen loslegten, kamen diese Tierchen in Not. In Landwirtschaftsgebieten starben die Schneckchen praktisch aus. Einzelne Populationen überlebten in Gärten, Wäldern und auf wenig oder nicht gedüngten Grenzertragsflächen.

Siegeszug der Nacktschnecken

In die frei gewordenen Lebensräume zogen jene Schnecken ein, an die wir in erster Linie beim Stichwort "Schnecken" denken: die Nacktschnecken wie z.B. die aus dem Baskenland stammende spanische Wegschnecke. Die zugewanderten Arten sind robuster und intelligenter. Sie profitieren zudem von der Klimaveränderung: Die Temperatur im Boden ist um drei Grad und damit stärker als die in der Luft gestiegen.

Auf einem Quadratmeter leben heute bis zu 1'000 Nacktschnecken. Rein gewichtsmässig hat es heute demnach zehn Mal soviel Schnecken, aber es sind massiv weniger Individuen und Arten.

Ungleichgewichtsspirale

Da organisches Material in den bewirtschafteten Böden rar ist und die Kleinlebewesen, die dieses Material in Pflanzennahrung umarbeiten, zunehmend fehlen, muss mehr Dünger und Chemie ausgebracht werden, um überhaupt einen Ertrag zu erwirtschaften. Dazu kommen Schädlings-, u.a. Schneckenbekämpfungsmittel. So verändert sich der Boden vom lebenden und sich selbst nachhaltig erneuernden Organismus zum sterilen Substrat, wie wir es von Hors-Sol-Anlagen kennen. Er wird anfälliger gegen Verdichtung, Vernässung und Austrocknung.

Handlungsbedarf

Keine Illusionen: Innerhalb unseres Zeithorizontes müssen die Bodenveränderungen als irreversibel akzeptiert werden. Immerhin kann noch versucht werden, den übriggebliebenen Kleinschneckenarten das Überleben zu ermöglichen, indem Lebensräume erhalten bleiben, wo sie sich wohl fühlen. Das sind naturbelassene Wälder, vorzugsweise mit unberührten Felsen, Weiden, Auen und Naturgärten. Vielleicht können sie dereinst von dort aus den Boden wieder besiedeln.


 

Einige Fragen

Wie viele Schneckenarten gibt in der Schweiz?

Rund 300. Die Zahl ändert sich aber laufend, da einheimische Arten aussterben und neue, stärkere, meist grössere dazukommen.

Wie viele Schneckenarten sind vom Aussterben bedroht?

Rund die Hälfte. Ein Drittel aller Arten ist gar sehr stark gefährdet.

Wie alt ist die Schnecke als Gattung

Es gibt sie schon seit ca. 650 Millionen Jahren. Die Schnecke ist ein zähes Tier, selbst während der Eiszeit blieb in unserer Region die Schneckenfauna nahezu unverändert. Erst Düngung und Pestizide waren in der Lage, die Schneckenfauna drastisch zu verändern.


Diese Informationen ...

...stammen aus den Arbeiten des Liestaler Schneckenforschers Christoph Oberer und basieren auf Artikeln über seine Arbeit in den Basler Zeitungen.

Hüscht und Hott: "Wie es uns gefällt!"
     
Im Jahr 2000 traten die Wirtschaftsver-bände insbesondere
   
gegen den Solarrappen an, indem sie ihn als "Subventionskässeli" geisselten, der die Staatsquote in die Höhe triebe und - wie alle Subventionen - nicht marktwirtschaftlich, sondern erzwungen sei.
       
Es geht die Legende um, die Atomlobby habe den Linksgrünen signalisiert, sie würde dem CO2-Gesetz - da ist Atomstrom nicht betroffen - zum Durchbruch verhelfen, wenn Linksgrün sich nicht allzu sehr im Kampf für die Energielenkungsabgabe - auch auf Atomstrom erhoben - engagiere.
2004 - die CO2-Abgabe droht mit bis zu 50 Rp. pro Liter Treibstoff - ist alles ganz      
anders: Nun wird ein "Benzinrappen"-Kässeli, weder staatsquotenneutral noch marktwirtschaftlich, als effiziente Lösung zur "Reduktion" des CO2-Ausstosses verkauft, zudem noch als "freiwillige" Massnahme deklariert - der Konsument hat freilich keine Wahl - und damit neben allen demokratischen Mechanismen wie z.B. Referendum vorbeigesteuert.    
Die Absicht ist sonnenklar: Der Verbrauch an fossilen Energieträgern und damit der Gewinn aus deren Vertrieb soll hoch bleiben. Erdölvereinigung und Strassenverkehrsverband sind nicht am Sparen und an der Umwelt interessiert.
Heute in der Diskussion:
CO2-Abgabe
Die Schweiz ist die Verpflichtung eingegangen (Kyoto), den CO2-Ausstoss wesentlich zu reduzieren. Das CO2-Gesetz sieht vor, frühestens ab 2004 auf CO2-emittierende (fossile) Energieträger eine Abgabe zu erheben, deren Ertrag an Arbeitnehmer und -geber zurückgegeben wird. Es handelt sich also nicht um eine Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe (gezielte Verteuerung).
Klimarappen
Die Schweiz. Erdölvereinigung und der Strassenverkehrsverband haben die Idee lanciert, einen "freiwilligen" Rappen pro Liter Treibstoff in ein Kässeli abzuführen, aus dem dann CO2-senkende Massnahmen im In- und Ausland (Kauf von Zertifikaten, Förderung von Aktivitäten) finanziert werden sollen.
Abgelehnt im Sept. 2000:
Solar-Rappen-Initiative
Sie wollte 0,1 bis 0,5 Rappen pro Kwh nicht erneuerbarer Energie (inkl. Atomstrom) in ein Kässeli einlegen, aus dem mindestens die Hälfte für Sonnenenergienutzung verwendet werden sollte.
Energielenkungsabgabe
Dieser Gegenvorschlag zu einer Initiative wollte max. 2 Rappen pro Kwh als Lenkungsabgabe erheben und den Ertrag via Lohnnebenkosten an Arbeitnehmer und -geber zurückerstatten.
 
Verbandsbeschwerderecht

Schon 2000 hatte Ständerat Hans Hofmann mit einer Motion eine Attacke gegen das Verbandsbeschwerderecht geritten - ohne Erfolg.

Unter dem Eindruck der Affäre Schumacher - Pfaffenbühel nimmt H. Hofmann mit anderem Titel, aber gleichlautendem Inhalt einen neuen Anlauf. Unterstützt wird er durch die parlamentarische Initiative von Nationalrat Jakob Freund, der unverblümt titelt: "Hemmschuh Verbandsbeschwerderecht".
Die Initianten lassen sich nicht beeindrucken von der Untersuchung Flückiger, Morand und Tanquerel vom BUWAL, die dem Verbandsbeschwerderecht eine hohe Wirksamkeit im Dienst der Durchsetzung des Rechts bescheinigt.
1% der Verwaltungsgerichtsbeschwer- den stammen von Umweltverbänden. Davon werden auf Stufe Bundesgericht 67% gutgeheissen (Durchschnitt: 18,5%).
Die Affäre Schumacher - Pfaffenbühel
Der Guggenbühel in der Gemeinde Wolfhalden AR liegt im Landwirtschaftsgebiet und ist im kantonalen Richtplan als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet. Aufgrund Schumis Interesse war eine inselartige Umzonung vorgesehen. 5,4 ha sollten neu Wohn-, Intensiverholungs- und Grünzone werden.
Noch vor der öffentlichen Auflage treffen sich Behördenvertreter und Umweltverbände; die Verbände machen auf die rechtlichen Mängel aufmerksam und schlagen ein Fachgutachten vor. Der Gutachter hält eine inselartige Einzonung nur für denkbar, wenn ein grossräumiger Masterplan erstellt wird.
Ohne diese Anregungen weiter zu konkretisieren, findet die öffentliche Auflage des Umzonungsvorhabens statt. Der Landamman äussert bereits seine Zustimmung. Verschiedene Umweltschutzverbände und sechs private Einsprachen gehen ein.
Das Bundesamt für Raumentwicklung teilt dem Appenzeller Regierungsrat mit, dass das Vorhaben "mit dem Bundesrecht nicht in Einklang zu bringen ist".
Die Stiftung Landschaftsschutz initiiert einen Runden Tisch. Es soll eine "korrekte, faire und rechtskonforme Lösung gesucht werden." Basierend auf Vorschlägen der Umweltverbände werden in der zweiten Runde zehn Varianten diskutiert.
Sie werden aber als "nicht realisierbar" oder "den Bedürfnissen der Familie Schumacher nicht entsprechend" beurteilt. Der Runde Tisch wird als gescheitert erklärt. Schliesslich erklärt die Familie Schumacher, sie wolle im Waadtland wohnhaft bleiben.